Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ramme Elektrotechnik. Sassenburg.
Kontakt
Ramme Elektrotechnik GmbH
Inhaber: Jürgen Ramme
Im Schönen Winkel 4a
38524 Sassenburg
Tel.: 0171 6982978
E-Mail: info@ramme-elektrotechnik.de
Ramme Elektrotechnik GmbH · Im Schönen Winkel 4A, 38524 Sassenburg · info@ramme-elektrotechnik.de
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen der Ramme Elektrotechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich Elektrotechnik, Photovoltaik, Ladeinfrastruktur, Energiespeicher und verwandter Gewerke.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (soweit keine Steuerbefreiung, z. B. nach § 12 Abs. 3 UStG für PV-Anlagen, greift).
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist entitled, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder geliefertes Material entsprechend dem Baufortschritt einzufordern.
§ 4 Liefer- und Ausführungsfristen
(1) Angegebene Ausführungs- und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Streiks, schlechter Witterungsverhältnisse (z. B. Dacharbeiten bei Schnee/Sturm) oder unverschuldeter Lieferengpässe bei Herstellern/Lieferanten verlängern die Fristen angemessen.
§ 5 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb angemessener Frist schriftlich anzuzeigen. Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB (siehe § 12).
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Montage und Installation rechtzeitig vor Leistungsbeginn gegeben sind (z. B. ausreichende Statik des Daches, zugängliche und regelkonforme Zählerschränke, funktionierender Internetanschluss für Monitoring-Systeme).
(2) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer und dessen Beauftragten zum vereinbarten Ausführungstermin ungehinderten Zugang zum Grundstück und den betreffenden Gebäudeteilen.
(3) Etwaige Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
§ 8 Netzanschluss und Formalitäten bei Energieanlagen
(1) Soweit vereinbart, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Anmeldung von Photovoltaikanlagen, Speichern oder Ladeinfrastruktur beim zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) sowie im Marktstammdatenregister.
(2) Die Dauer von Bearbeitungs- und Genehmigungsverfahren durch den Netzbetreiber oder sonstige Behörden liegt außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und begründet keinen Verzug des Auftragnehmers.
(3) Die Zusage des Netzbetreibers zur Netzeinspeisung oder zum Netzanschluss ist kein Bestandteil der Leistungspflicht des Auftragnehmers, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren und eingebautes Material (z. B. PV-Module, Wechselrichter, Speicher, Ladestationen) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Soweit die Vorbehaltsware durch Einbau in ein Gebäude wesentlicher Bestandteil einer Sache wird (§ 946 BGB), tritt der Auftraggeber schon jetzt seine daraus entstehenden Vergütungs- oder Entschädigungsansprüche gegen Dritte (z. B. Gebäudeerwerber) in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Auftragnehmer ab.
(3) Ist der Auftraggeber Verbraucher, bleiben die gesetzlichen Schutzvorschriften unberührt.
§ 10 Abnahme von Werkleistungen
(1) Nach Fertigstellung der Montage- und Installationsarbeiten zeigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung an. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Die Abnahme erfolgt in der Regel durch eine gemeinsame Begehung und die Erstellung eines Abnahmeprotokolls.
(2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige und Aufforderung zur Abnahme ab, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel rügt. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme ausdrücklich auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
(3) Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließt der Auftragnehmer mit einem Verbraucher (§ 13 BGB) einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen ab, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Details hierzu sind der gesonderten Widerrufsbelehrung zu entnehmen, die dem Verbraucher vor bzw. bei Vertragsschluss ausgehändigt wird.
§ 12 Kaufmännische Rügepflicht (nur B2B)
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), gilt § 377 HGB: Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware bzw. Werkleistung unverzüglich nach Ablieferung/Fertigstellung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO/BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
